Über den Luftreinhalteplan

Es ist Aufgabe des Freistaates Bayern und seiner Ministerien und Behörden, einen Luftreinhalteplan aufzustellen und fortzuschreiben.

Die entsprechenden Dokumente hat die Regierung von Oberbayern auf ihrer Homepage veröffentlicht

http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/umwelt/allgemein/luftreinhalte/02716/

Wie dort zu lesen ist, musste der Freistaat aber erst gezwungen werden, seine Verpflichtungen aus Gesetz und Rechtsprechung ordentlich zu erfüllen.

Beim Betrachten der Straßenkarte für München

http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/bereich5/technischerumweltschutz/lrp/no2_u ebersichtskarte.pdf

sind die Erläuterungen mitzulesen.

http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/imperia/md/content/regob/internet/dokumente/bereich5/technischerumweltschutz/lrp/no2_ dokumentation.pdf

Folgende Punkte sind mir besonders aufgefallen:

Zur Ermittlung der NO2-Immissionen im Straßennetz wurde ein Immissionsberechnungsmodell für ein erweitertes Hauptstraßennetz neu aufgebaut.

Für die Ermittlung der zur Berechnung notwendigen Fahrzeugflottenzusammensetzung nach Fahrzeugart und Schadstoffemissionsklasse wurde von der Landeshauptstadt München eine Zulassungsstatistik mit dem Stand vom 01.01.2015 übergeben.

Im Immissionsmodell wurden über so genannte Ausbreitungsrechnungen die verkehrsbedingten Immissionen berechnet.

Das heißt also, es wurden keine Messungen dargestellt, sondern nur Rechenergebnisse.
Die Zahl der in München zugelassenen KFZ ist vom 1.1.2015.
 

Die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in München ist im Jahr 2016 um 2,5 Prozent gestiegen (Quelle: Statistisches Amt der Stadt).

So ist meines Erachtens von höheren tatsächlichen Werten auszugehen als in der Karte aufgrund der Berechnungen dargestellt.

 

[Home] [Ahnenforschung] [Events] [Spitzahorn] [Bauausschuss] [Baumschutz] [Luftreinhalteplan] [Über den Luftreinhalteplan] [Die Gerichte] [Aktuelles zum Thema] [Linkliste] [Link Zwei] [Datenschutzerklärung] [Impressum]