Baumschutz in München

In München gibt es über den regulären Natur- und Artenschutz hinaus eine Baumschutzverordnung.

Sie beschreibt welche Bäume und Gehölze geschützt sind.

siehe hier auf dem München-Portal

Die Fällung eines geschützten Baumes ist von einer vorherigen Genehmigung abhängig. Der örtliche Bezirksausschuss wird vorher angehört.

Ich habe gerade bei der Unteren Naturschutzbehörde angefragt, ob dort schon etwas zum Spitzahorn Otkerstraße vorliegt.

Inzwischen wurde der Antrag von der Stadt München als Eigentümerin des Baumes an die Untere Naturschutzbehörde der Stadt München gestellt. Über den Antrag soll morgen im Bezirksausschuss 18 Untergiesing-Harlaching entschieden werden.

Mal sehen ob unsere örtlichen Politiker den Baum mehrheitlich auch als erhaltenswert einschätzen.

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