Der Antrag der Baureferentin in der Sitzung lautete:
II. Antrag der Referentin 1. Der Sachstand der Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau und zur Aufwertung der Fuß- und Radwegunterführung an der Otkerstraße wird zur Kenntnis genommen. Mit dem geänderten Planungskonzept mit beidseitig je einem Aufzug besteht Einverständnis. 2. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 2.820.000 € wird nach der vorgelegten Projektplanung genehmigt. 3. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird. 4. Das Baureferat wird beauftragt, die Anpassung der Projektkosten zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022, Investitionsliste, wie folgt anzumelden: (ausgelassen) 5. Das Baureferat wird beauftragt, die ab 2019 erforderlichen Mittel im Rahmen der Hauhaltsplanaufstellungsverfahren 2019 ff. bei der Finanzposition 6300.950.1500 rechtzeitig anzumelden. 6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03714 der Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 22.12.2017 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. 7. Der Antrag Nr. 14-20 / B 03334 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 Untergiesing - Harlaching vom 21.02.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 8. Der Antrag Nr. 14-20 / B 03952 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18 Untergiesing - Harlaching vom 20.06.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4 Gemeindeordnung behandelt. 9. Die Petition "Baum in der Otkerstraße erhalten - Aufzug statt Rampe bauen" wird zur Kenntnis genommen. Der Petition wird entsprochen. Das Baureferat wird beauftragt, dem Initiator der Petition das Ergebnis der Stadtratsbefassung mitzuteilen. 10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
Die Mitglieder des Bauausschusses haben dem einstimmig zugestimmt.
B A U M G E R E T T E T !!!
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