Die Entscheidung des Stadtrates

Das Münchner Ratsinformationssystem leidet derzeit an technischen Problemen. Ich konnte bisher keinen Link zum Beschluss vom 18.09.2018 finden.

Da kam jedoch Hilfe aus dem Baureferat.

Die Beschlussvorlage aus der Sitzung des Bauausschusses des Münchner Stadtrates wurde mir per E-Mail zugesandt.

Die Beschlussvorlage als pdf-Datei können Sie herunterladen.

Der Antrag der Baureferentin in der Sitzung lautete:

II. Antrag der Referentin
1. Der Sachstand der Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau und zur Aufwertung der Fuß- und Radwegunterführung an der Otkerstraße wird zur Kenntnis genommen. Mit dem geänderten Planungskonzept mit beidseitig je einem Aufzug besteht Einverständnis.
2. Das Projekt mit Projektkosten in Höhe von 2.820.000 €
wird nach der vorgelegten Projektplanung genehmigt.
3. Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen, sofern die Kostenobergrenze eingehalten wird.
4. Das Baureferat wird beauftragt, die Anpassung der Projektkosten zum Mehrjahresinvestitionsprogramm 2018 – 2022, Investitionsliste, wie folgt anzumelden:  (ausgelassen)
5. Das Baureferat wird beauftragt, die ab 2019 erforderlichen Mittel im Rahmen der
Hauhaltsplanaufstellungsverfahren 2019 ff. bei der Finanzposition 6300.950.1500
rechtzeitig anzumelden.
6. Der Antrag Nr. 14-20 / A 03714 der Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 22.12.2017
ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.
7. Der Antrag Nr. 14-20 / B 03334 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18
Untergiesing - Harlaching vom 21.02.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4
Gemeindeordnung behandelt.
8. Der Antrag Nr. 14-20 / B 03952 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 18
Untergiesing - Harlaching vom 20.06.2017 ist damit gemäß Art. 60 Abs. 4
Gemeindeordnung behandelt.
9. Die Petition "Baum in der Otkerstraße erhalten - Aufzug statt Rampe bauen" wird zur Kenntnis genommen. Der Petition wird entsprochen.
Das Baureferat wird beauftragt, dem Initiator der Petition das Ergebnis der Stadtratsbefassung mitzuteilen.

10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

Die Mitglieder des Bauausschusses haben dem einstimmig zugestimmt.

B A U M  G E R E T T E T !!!

[Home] [Ahnenforschung] [Events] [Spitzahorn] [Bauausschuss] [Baumschutz] [Luftreinhalteplan] [Linkliste] [Link Zwei] [Datenschutzerklärung] [Impressum]