Öffentliche Petition

Der Deutsche Bundestag informiert auf seiner Homepage (www.bundestag.de) über das Petitionsrecht und den Petitionsausschuss. Spezielles zu Online-Petitionen gibt es hier: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html

Öffentliche Petitionen sind relativ neu. Der Petent (der, der eine Petition einreicht) kann eine öffentliche Petition verfassen, die von allen Bürgerinnen und Bürgern gelesen, diskutiert und unterstützt werden kann. Der Deutsche Bundestag wird hierbei noch vom Schottischen Parlament unterstützt; http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/server.html

Für viele ist es deshalb etwas seltsam, für eine öffentliche Petition an den Deutschen Bundestag eine Seite auf einer uk-domain aufzurufen, aber anders geht es nicht.

Hier sind die öffentlichen Petitionen zu Hause:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/

Über den Link in dem blauen Balken “Übersicht über Öffentliche Petitionen” gelangt man zur Auflistung aller derzeit aktuellen öffentlichen Petitionen.

Die von mir eingereichte Petition ist zu finden als Petition Nr.191 unter diesem Link. Wie gesagt, keine Angst wegen des uk, der Server steht nunmal im Schottischen Parlament bzw. in der Universität in Edinburgh..

Da die Eintragungsfrist für die Petition inzwischen abgelaufen ist, auf der nächsten Seite noch die Begründung zur Petititon und der Schlussstand der Eintragung.

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